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   VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819   

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VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819 (https://dejure.org/2008,58303)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819 (https://dejure.org/2008,58303)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. August 2008 - AN 3 K 07.01819 (https://dejure.org/2008,58303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung der Baugenehmigung; Nutzungsuntersagung; Bordell, bordellartiger Betrieb; Veränderungssperre; Mischgebiet; Gemengelage; typisierende Betrachtungsweise; bodenrechtliche Spannungen; Einfügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Konkretisierung im Interesse eines effektiven Schutzes der Planung nicht überspannt werden dürfen (BVerwG, U.v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 in NVwZ 2004, 858 ff.).

    In diesem Sinne hinreichend konkretisiert ist dabei eine Planung, wenn anhand der beabsichtigten planerischen Gestaltungsvorstellungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 BauGB beurteilt werden kann, ob ein konkretes Vorhaben die Planung stören oder erschweren kann (BVerwG vom 19.02.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Dies gilt allerdings dann nicht mit der Folge, dass der Erlass einer Veränderungssperre nicht durch öffentliche Interessen gedeckt ist, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der Mangel schlechterdings nicht behebbar ist (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NW 40.93, NVwZ 94, 685; BayVGH, U.v. 24.05.2000 in BayVBl. 2000, 722).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97

    Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich,

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Da der Bebauungsplan Nr. ... unmittelbar an das Baugrundstück angrenzend ein Mischgebiet festsetze und in dem unmittelbar angrenzenden Bereich Wohngebäude vorherrschten, bestehe schon generell die Gefahr, dass durch eine gewerbliche Nutzung, insbesondere in Form der Ausübung der Prostitution, bodenrechtliche Spannungen begründet würden, wie auch das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 29. Oktober 1997 (NVwZ-RR 1998, 540, 541) ausgeführt habe.
  • VGH Bayern, 19.05.1999 - 26 ZB 99.770

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bordells in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Insoweit kann, geht man von einem Mischgebiet aus, z.B. auf den Beschluss des BayVGH vom 19.05.1999, Az.: 26 ZB 99.770 (BayVBl. 2000, 280), verwiesen werden, wonach ein bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet regelmäßig unzulässig ist.
  • VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Dies gilt allerdings dann nicht mit der Folge, dass der Erlass einer Veränderungssperre nicht durch öffentliche Interessen gedeckt ist, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der Mangel schlechterdings nicht behebbar ist (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NW 40.93, NVwZ 94, 685; BayVGH, U.v. 24.05.2000 in BayVBl. 2000, 722).
  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 14 CS 07.3154

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; besonderes Interesse an der

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, denn dieser hat in einem Parallelfall, wie dem Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung unter Nennung des Aktenzeichens 14 CS 07.3154 mitgeteilt worden ist, keine durchgreifenden Bedenken an der Wirksamkeit der Veränderungssperre geäußert.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Da mit dem Erlass der Veränderungssperre ein befristetes repressives Bauverbot mit Befreiungsvorbehalt begründet wird, ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG erforderlich, dass die Planung im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß des Inhalts der beabsichtigten Planung erkennen lässt (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03).
  • VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.02605

    Nutzungsuntersagung für Bordell; rechtliches Gehör, hinreichende Bestimmtheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Das Vorgehen der Beklagten ist aber auch nicht willkürlich, was schon daraus folgt, dass die Beklagte einen weiteren im Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. ... liegenden bordellartigen Betrieb aufgegriffen und mangels vorliegender Genehmigung untersagt hat, wobei das Gericht mit Urteil vom 13. August 2008, Az.: AN 3 K 07.02605, diese Entscheidung bestätigt hat.
  • VG Ansbach, 25.01.2006 - AN 3 K 04.01302
    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Demnach ist maßgebend die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Eyermann, VwGO, § 113 Rd.Nr. 53 und Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rd.Nrn. 227 ff. sowie die jeweils dort zitierte Rechtsprechung; VGH, B.v. 26.06.2006, 14 ZB 06.538; VG Ansbach, U.v. 25.01.2006, AN 3 K 04.01302).
  • VGH Bayern, 28.06.2006 - 14 ZB 06.538
    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819
    Demnach ist maßgebend die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Eyermann, VwGO, § 113 Rd.Nr. 53 und Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rd.Nrn. 227 ff. sowie die jeweils dort zitierte Rechtsprechung; VGH, B.v. 26.06.2006, 14 ZB 06.538; VG Ansbach, U.v. 25.01.2006, AN 3 K 04.01302).
  • VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 3 S 08.01987

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung des Sofortvollzugs; Nutzungsuntersagung;

    Dabei hat die Kammer bereits in anderen Verfahren entschieden, dass gegen die Geltung der Veränderungssperre Nr. 58 zur Sicherung des zu erlassenden Bebauungsplanes Nr. ... keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. Urteile der Kammer vom 13.8.2008, Az. AN 3 K 07.01819, sowie im Verfahren AN 3 K 07.02605).
  • VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.02605

    Nutzungsuntersagung für Bordell; rechtliches Gehör, hinreichende Bestimmtheit;

    Insbesondere hat die Beklagte, wie aus dem Parallelverfahren AN 3 K 07.01819 der Kammer bekannt ist, ein weiteres Bordell bzw. einen weiteren bordellartigen Betrieb im Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. ...aufgegriffen und sowohl die entsprechende Nutzungsänderung untersagt als auch den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung abgelehnt.
  • VG Ansbach, 06.02.2009 - AN 3 S 08.02001

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung des Sofortvollzugs; Nutzungsuntersagung;

    Dabei hat die Kammer bereits in anderen Verfahren entschieden, dass gegen die Geltung der Veränderungssperre Nr. ... zur Sicherung des zu erlassenden Bebauungsplanes Nr. ... keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. Urteile der Kammer vom 13.8.2008, Az. AN 3 K 07.01819, sowie im Verfahren AN 3 K 07.02605).
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